Kosten

Kosten

Der Beruf des Heilpraktikers wird eigenverantwortlich ausgeübt und zählt zu den freien Berufen. Das Verhältnis zwischen Heilpraktiker und Patienten beruht auf einen Dienstvertrag nach bürgerlichem Recht. Als Grundlage zur Rechnungserstellung gilt die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Bei dem darin verzeichneten Beträgen handelt es sich um statistische Durchschnittswerte aus dem Jahre 1985. Die Angaben sind als Orientierung anzusehen und müssen den aktuellen Marktentwicklungen angepasst werden. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel KEINE Kostenerstattung für Behandlungsleistungen durch den Heilpraktiker.

Bei privater Zusatzversicherung, Beihilfeberechtigten und Leistungsempfängern der Postbeamtenkrankenkasse für B-Mitglieder werden Behandlungskosten in der Regel im Rahmen einer Leistungsberechnung nach der GebüH erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich ausfallen. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung, ob und in welcher Höhe Behandlungskosten übernommen werden.

Das zwischen Heilpraktiker und Patienten vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient von Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen Erstattung erhält oder nicht. Dies wird gegebenenfalls in einer schriftlichen Patientenerklärung, die als Behandlungsvertrag anzusehen ist festgehalten.

Die Kosten der einzelnen Therapien erfragen Sie bitte in der Praxis, (02365-8898988) oder über das Kontaktformular.

Wichtig!!  Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, sonst wird ein Ausfallhonorar von 50 Euro in Rechnung gestellt.

Da ich auch ein „wirtschaftliches Unternehmen“ bin, berechne ich für das Erstgespräch, zum Kennenlernen und erste Erklärungen zum Ablauf einer Behandlung und zur Honorarvereinbarungen, eine Pauschale von 20 Euro. In diesem Gespräch werden ausschließlich formelle Dinge besprochen und festgestellt, ob das Verhältnis  zwischen Patient und Behandler stimmt. Dies ist wichtig für Erfolge bei der Krankheitsbehandlung. Diese 20 Euro werden der ersten Behandlungseinheit gutgeschrieben, so das beim Zustandekommen eines Behandlungsverhältnisses dem Patienten für das Erstgespräch keine Kosten entstehen.

Sie wollen mehr wissen?

Dann rufen Sie mich an, unter der 02365 8898988.